Aller Anfang ist leicht...

Gründung einer Vinzenzgemeinschaft

Schritte zur Gründung einer Vinzenzgemeinschaft:

 

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass das Ehrenamt nur dann gut funktioniert, wenn es organisiert und auf Dauer eingerichtet ist. Diese Voraussetzungen erfüllen die Vinzenzgemeinschaften mit dem Vorteil, dass ihre Mitglieder und HelferInnen umfassend Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversichert sind. Damit wird ihnen die Last der Haftung bei Schäden an Personen und Sachen genommen.
3 – 5 Personen (Gründungsmitglieder) sind zur Gründung ausreichend. In der Gründungsversammlung werden die Statuten beschlossen, die Vorstandsmitglieder (Obmann/Obfrau, SchriftführerIn und KassierIn) gewählt der „Geistliche Beirat" bestellt.

Der Geistliche Beirat unterstützt die Gemienschaften bei der Pflege der Spiritualität.

Im Zuge der weiteren Entwicklung können der Vorstand personell erweitert und MitarbeiterInnen gewonnen werden.

Die zur Gründung notwendigen Unterlagen (Statuten, Gründungseinladung) werden vom Zentralrat zur Verfügung gestellt.

Durch die Gründung einer Vinzenzgemeinschaft gibt es jetzt in der Pfarre eine Gruppe die organisiert und rasch Hilfe leisten kann. Hier bietet sich der Vergleich mit der „Feuerwehr" an. Bei Bedarf kann diese rasch helfen. Voraussetzung dafür ist aber, dass eine solche besteht.

Noch zwei wichtige Arbeitsgrundsätze:

Interessieren Sie sich für die Gründung einer Vinzenzgemeinschaft?
Dann lesen sie bitte unsere Gründungsbroschüre „Von der Projektidee zur Realisierung" (Stand: April 2020):

Zum Downloaden

Sie können sich mit uns auch gerne telefonisch +43 650 6535972 in Verbindung setzen. 

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